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Wenn Sie zum ersten Mal in der Schweiz arbeiten, gibt es einige Formalitäten, die Sie erledigen müssen. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen und Links zu Behörden zusammengefasst, um Ihnen den Umzug und Arbeitsbeginn in der Schweiz zu erleichtern.
Wenn Ihr Arbeitseinsatz in der Schweiz mehr als drei Monate dauert, müssen Sie sich innerhalb von acht Tagen beim Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde anmelden. Folgende Dokumente sind zur Anmeldung erforderlich:
Ihre Anmeldung wird an das Migrationsamt weitergeleitet, welches Ihren Ausländerausweis ausstellt. Je nach Wohngemeinde bzw. Wohnkanton dauert dies zwischen vier und sechs Wochen. Das zuständige Einwohneramt wird Sie schriftlich informieren, sobald der Ausländerausweis abholbereit ist. Anmeldung und Ausländerausweis sind kostenpflichtig und bar zu bezahlen. In der Stadt St.Gallen kostet die Anmeldung (inkl. Ausländerausweis) CHF 66.00. Dieser Betrag variiert je nach Wohngemeinde, bzw. Wohnkanton.
Vor der Ausreise müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde Ihrer Wohngemeinde abmelden. Bitte bringen Sie zur Abmeldung Ihren Ausländerausweis und Ihren Reisepass mit. Sie werden eine Abmeldebestätigung erhalten. Falls das nicht automatisch geschehen sollte, verlangen Sie diese. Sie benötigen die Bestätigung für die Abmeldung Ihrer Pensionskasse und Krankenversicherung.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz weiterhin in Deutschland, Liechtenstein oder Österreich haben und in der Schweiz arbeiten, gelten für Sie sowohl in Ihrem Heimatland als auch in der Schweiz besondere Vorschriften. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde (Finanzamt) über die entsprechenden Regelungen.