
Notfall
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Die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland ist die zweitgrösste der vier St.Galler Spitalregionen. Die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden sind im Personalrecht des Kantons St.Gallen sowie in den internen Weisungen der Spitalregion festgehalten. Persönliches Engagement wird geschätzt und durch interessante Fort- und Weiterbildungsbedingungen gefördert. Angebote können intern (e-Learning) und extern genutzt werden.
Die Grundlage für die Festlegung des Lohnes bilden das Personalgesetz und die Personalverordnung des Kantons St.Gallen. In einem ersten Schritt werden die Mitarbeitenden gemäss Referenzfunktionskatalog des Kantons St.Gallen in die Referenzfunktion eingeteilt, die der Tätigkeit entspricht, welche in der Spitalregion ausgeübt wird. Für die definitive Lohneinstufung sind Berufserfahrung, Ausbildung und Funktion relevant. Ausserordentliche Arbeitszeiten (Nacht- oder Wochenendarbeit und an Feiertagen) sowie die Ausübung einer speziellen Funktion werden entsprechend den Richtlinien vergütet.
Die Vorsorge in der Schweiz beruht auf einem Drei-Säulen-Konzept: der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vorsorge. Dieses soziale Netz soll die finanziellen Auswirkungen bei Invalidität, Alter und Tod auffangen.
Alle Mitarbeitenden der SR RWS werden bei den – in der Schweiz obligatorischen und üblichen – Sozialversicherungen angemeldet. Die Versicherungsbeiträge der Mitarbeitenden werden vom Bruttolohn abgezogen. Bei ausländischen Mitarbeitenden kommt je nach Typ des Ausländerausweises zusätzlich vom Bruttolohn die Quellensteuer zum Abzug.
Hier haben wir wichtige Fragen und Links rund um die Themen Finanzen und Pensionskasse für Sie zusammengefasst.